Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2025 · DAS Kellerbuch DKB OG

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der DAS Kellerbuch DKB OG, Kellergasse 10, 3492 Etsdorf am Kamp (im Folgenden „DKB") und ihren Kunden über die Nutzung der Software DAS Kellerbuch sowie damit verbundener Dienstleistungen. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, DKB stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

DKB stellt dem Kunden die Software „DAS Kellerbuch" zur Nutzung bereit. Der Umfang der lizenzierten Module, die Laufzeit sowie das Entgelt ergeben sich aus dem individuellen Lizenzvertrag. Die Software umfasst je nach vereinbartem Paket Module wie Kellerbuch, Warenwirtschaft, Weingarten, Traubenannahme, EVD/EMCS und Point-of-Sale.

§ 3 Lizenz

  1. DKB räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein.
  2. Die Software darf nur für den eigenen Betrieb des Kunden verwendet werden. Eine Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von DKB untersagt.
  3. Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Eingriffe in den Quellcode sind nicht gestattet, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

§ 4 Leistungsumfang & Support

  1. DKB stellt Updates und Bugfixes im Rahmen des laufenden Lizenzvertrags zur Verfügung.
  2. Support erfolgt telefonisch und per E-Mail während der üblichen Geschäftszeiten (Mo – Fr, 8:00 – 17:00 Uhr).
  3. DKB bemüht sich um eine Reaktionszeit von einem Werktag bei kritischen Fehlern.
  4. Schulungen und individuelle Anpassungen sind separat zu vereinbaren und zu vergüten.

§ 5 Entgelt & Zahlungsbedingungen

  1. Das Lizenzentgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
  3. Bei Zahlungsverzug ist DKB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz sowie eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 in Rechnung zu stellen.
  4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Datenschutz & Datensicherheit

DKB verarbeitet betriebliche Daten des Kunden ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Parteien schließen bei Bedarf einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 7 Haftung

  1. DKB haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von DKB oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DKB nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. DKB übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, soweit dieser durch unzureichende Datensicherung seitens des Kunden verursacht wurde.
  4. Für den Inhalt der vom Kunden eingegebenen Daten (Weinbestände, Belege etc.) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§ 8 Laufzeit & Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf die im Lizenzvertrag festgelegte Laufzeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch um die gleiche Laufzeit, wenn er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit und muss schriftlich erfolgen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug gerät oder die Software missbräuchlich nutzt.

§ 9 Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Krems an der Donau.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.